Wann verfällt Resturlaub?

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Kurz gesagt

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden. Wird er ins nächste Jahr übertragen, muss er bis zum 31. März genommen werden. Der gesetzliche Urlaub verfällt aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter rechtzeitig aufgefordert haben, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf den Verfall hingewiesen haben.

Was sagt das Gesetz?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ins nächste Jahr übertragen werden darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die beim Mitarbeiter liegen, zum Beispiel Krankheit. Übertragener Urlaub muss in den ersten drei Monaten des neuen Jahres genommen werden, also bis zum 31. März.

Wann verfällt der Urlaub wirklich?

Nur wenn Sie Ihre Hinweispflichten erfüllt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 19. Februar 2019 entschieden (Az. 9 AZR 423/16), nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-684/16). Sie müssen Ihren Mitarbeiter konkret auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig sagen, dass der Urlaub sonst verfällt.

Haben Sie das nicht getan, verfällt der Urlaub nicht. Er kommt dann zum Urlaub des nächsten Jahres hinzu.

Wie weise ich richtig auf den Resturlaub hin?

  • Teilen Sie jedem Mitarbeiter zu Beginn des Jahres in Textform mit, zum Beispiel per E-Mail, wie viele Urlaubstage er im Jahr hat.
  • Fordern Sie ihn auf, seinen Urlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er ihn im laufenden Jahr nehmen kann.
  • Weisen Sie klar darauf hin, dass der Urlaub sonst am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums verfällt.
  • Bewahren Sie einen Nachweis auf. Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass Sie den Hinweis gegeben haben.

Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag oder in einem Merkblatt reicht in der Regel nicht aus.

Was gilt bei langer Krankheit?

Kann ein Mitarbeiter wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen, verfällt der gesetzliche Urlaub in der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres. Hat der Mitarbeiter im Urlaubsjahr vor seiner Erkrankung noch gearbeitet, gilt auch das nur, wenn Sie Ihre Hinweispflichten erfüllt haben (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022, Az. 9 AZR 245/19).

Gilt das auch für zusätzlichen Urlaub?

Die Regeln gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für zusätzlichen Urlaub aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag können andere Regeln vereinbart werden.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Kann der Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, müssen Sie ihn auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regeln enthalten.

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