Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Stand:

Kurz gesagt

Ja. Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Das gilt auch für kleine Betriebe. Zu erfassen sind Beginn, Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Überstunden.

Woher kommt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 entschieden (Rs. C-55/18): Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 klargestellt (Az. 1 ABR 22/21): Diese Pflicht gilt in Deutschland schon heute. Sie folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Ein eigenes Gesetz zur Zeiterfassung braucht es dafür nicht.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht macht keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen.

Was muss ich erfassen?

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und damit ihre Dauer
  • Überstunden gehören dazu

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz bisher nicht vor. Sie können die Arbeitszeit auf Papier oder digital erfassen. Sie dürfen die Erfassung auch Ihren Mitarbeitern überlassen. Verantwortlich bleiben aber Sie als Arbeitgeber.

Welche Aufzeichnungspflichten gelten schon länger?

Zwei Regeln gelten bereits seit Jahren und gelten weiter:

  • Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit, die über 8 Stunden pro Werktag hinausgeht, müssen Sie aufzeichnen. Die Nachweise bewahren Sie mindestens zwei Jahre auf (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
  • Mindestlohngesetz: Für Minijobber und für Mitarbeiter in bestimmten Branchen, zum Beispiel im Bau, in der Gastronomie oder in der Gebäudereinigung, zeichnen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit auf. Auch diese Aufzeichnungen bewahren Sie mindestens zwei Jahre auf (§ 17 MiLoG).

Was ändert sich mit der geplanten Reform?

Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Ein Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht unter anderem vor, dass die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Im Oktober 2026 ist die Reform noch nicht beschlossen. Welche Ausnahmen und Übergangsfristen für kleine Betriebe kommen, steht noch nicht fest. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können abweichende Regeln enthalten.

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