Urlaubsverwaltung für kleine Unternehmen
Mitarbeiter beantragen Jahresurlaub oder Sonderurlaub und melden sich krank, ganztägig oder halbtägig. Der Inhaber genehmigt oder lehnt ab, und beide Seiten werden per E-Mail informiert.
Tagesmappe berechnet die Urlaubstage automatisch und zeigt Ihnen, wer wann abwesend ist. Ohne Excel-Listen und ohne Urlaubsanträge auf Papier.
Kostenlos testen
So funktioniert die Urlaubsplanung mit Tagesmappe
-
Urlaub beantragen
Der Mitarbeiter wählt die Kategorie (Jahresurlaub, Sonderurlaub oder Krankmeldung), den Zeitraum und ob der Tag ganz- oder halbtägig ist.
-
Antrag prüfen
Sie erhalten bei jedem neuen Antrag eine E-Mail und sehen alle offenen Anträge auf einer Seite. Sie genehmigen den Antrag oder lehnen ihn ab.
-
Entscheidung mitteilen
Der Mitarbeiter erhält Ihre Entscheidung per E-Mail. Seine verbleibenden Urlaubstage sieht er jederzeit in seiner Übersicht.
Urlaubstage automatisch berechnen
Gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland werden nicht als Urlaubstage abgezogen, ebenso wenig arbeitsfreie Wochenenden. Ein halber Tag zählt als 0,5 Urlaubstage. Im Eintrittsjahr kann der Urlaubsanspruch anteilig festgelegt werden, und nicht genommener Urlaub wird ins Folgejahr übertragen.
Den jährlichen Urlaubsanspruch legen Sie für jeden Mitarbeiter einzeln fest.
Alle Funktionen der Urlaubsverwaltung
- Jahresurlaub, Sonderurlaub und Krankmeldungen, ganztägig oder halbtägig
- E-Mail an den Inhaber bei jedem neuen Antrag und an den Mitarbeiter bei jeder Entscheidung
- Feiertage und arbeitsfreie Wochenenden zählen nicht als Urlaubstage
- Anteiliger Urlaubsanspruch im Eintrittsjahr
- Resturlaub wird automatisch ins Folgejahr übertragen
- Teamkalender mit allen Abwesenheiten
- Abwesenheitsverlauf und verbleibende Urlaubstage für jeden Mitarbeiter
Abwesenheiten im Teamkalender
Als Inhaber sehen Sie im Teamkalender zwei Wochen auf einen Blick: Urlaub, Krankmeldungen, Feiertage und arbeitsfreie Wochenenden aller Mitarbeiter. So erkennen Sie früh, wer wann fehlt, und planen den Urlaub im Team.
Wann verfällt Resturlaub?
Übertragener Urlaub muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Der gesetzliche Urlaub verfällt aber nur, wenn Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig aufgefordert haben, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen haben.
Häufige Fragen zur Urlaubsverwaltung
Im Bereich „Abwesenheit“ stellen sie einen Antrag und wählen Kategorie, Zeitraum und ganz- oder halbtägig. Sie als Inhaber erhalten dazu eine E-Mail.
Ja, solange der Antrag ausstehend oder genehmigt ist. Ändert er einen bereits genehmigten Antrag, müssen Sie ihn erneut genehmigen.
Ja. Für jeden Mitarbeiter legen Sie den jährlichen Urlaubsanspruch fest, im Eintrittsjahr auch anteilig.
Nein. Krankmeldungen sind eine eigene Kategorie. Tagesmappe zählt Krankheitstage getrennt vom Jahresurlaub.
Bereit für eine einfache Urlaubsverwaltung?
Testen Sie Tagesmappe kostenlos und ohne Zahlungsangaben.
Kostenlos testenSie möchten auch Arbeitszeiten erfassen? Mehr zur Arbeitszeiterfassung mit Tagesmappe.